Die Zulassungsbehörde ist vom 24. Dezember 2025 bis 01. Januar 2026 geschlossen.
Deshalb können Online-Zulassungsanträge, die in der Zeit vom 23. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026 eingehen, nicht bearbeitet werden.
Anträge, die bis 22. Dezember 2025 eingegangen sind, werden noch bearbeitet und versendet.
Bei Online-Zulassungsanträgen, die zwischen dem 23. Dezember 2025 und 01. Januar 2026 gestellt werden, ist darauf zu achten, dass ein Fahrzeug ohne Stempelplaketten bis zum Empfang der zu übersendenden Stempelplaketten, längstens jedoch für 10 Tage, in Betrieb gesetzt werden darf.
Eine Inbetriebsetzung nach Ablauf der 10 Tage ist ohne Stempelplaketten nicht gestattet.
Der Versand der Zulassungsdokumente und Stempelplaketten erfolgt ab dem 02. Januar 2026.
Um eine Verzögerung der Zustellung der Dokumente zu umgehen, besteht die Möglichkeit, die Unterlagen am 02. Januar 2026 zwischen 9 - 11 Uhr in der Zulassungsbehörde unter Vorlage des vorläufigen Zulassungsbescheides und eines Ausweisdokuments (ggf. mit Vollmacht) abzuholen.